Stadtrat beschließt Verstetigungsstrategie
Seit der Aufnahme von Konz-Karthaus in das Städtebauförderprogramm “Soziale Stadt” im Jahr 2010 hat sich in Karthaus vieles getan. Von den im Integrierten Entwicklungskonzept bzw. in den Fortschreibungen dieses Konzeptes definierten über 40 baulich-infrastukturellen und sozial-flankierenden Maßnahmen konnte eine Vielzahl erfolgreich umgesetzt werden. Damit auch nach dem Auslaufen der Städtebauförderung im Jahr 2025 die Grundlage für eine positive (Weiter-)entwicklung des Quartiers gegeben ist, bedarf es der Zuordnung verbindlicher Verantwortlichkeiten, der Sicherung und Stärkung der Netzwerke sowie der Verfügbarkeit von Räumen für Begegnungs- und Beratungsangebote oder zusammengefasst – es braucht Orte, Köpfe und Strukturen. Mit dem im vergangenen Jahr erstellen Nutzungskonzept für das Kloster Karthaus wurden bereits viele dieser Punkte aufgegriffen. In der nun beschlossenen Verstetigungsstrategie wird daher immer wieder auf dieses Konzept Bezug genommen.
Mit der Zustimmung zu der, durch die Verwaltung und das Quartiersmanagement erarbeiteten, Verstetigungsstrategie hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25. April einen wichtigen Beschluss für die Verstetigung des Erreichten nach Ablauf des Förderzeitraums gefasst.
Insgesamt werden in der Strategie fünf Ziele definiert, die zu einer nachhaltigen Verstetigung beitragen bzw. diese sicherstellen sollen. Das erste Ziel, die Sicherung zentraler Aufgaben des Quartiersmanagements, soll durch die Sicherung einer Personalisierung mit pädagogisch/ sozialwissenschaftlicher Qualifikation, ggfls. über ein geeignetes Förderprogramm erreicht werden. Das zweite Ziel, die Sicherung von Räumen für Begegnungs- und Beratungsangebote soll durch die Inwertsetzung des Klosters und die Umsetzung des Nutzungs- und Raumkonzeptes erfolgen. Die als drittes Ziel benannte Sicherung der Gremien- und Netzwerkstrukturen soll durch eine klare Benennung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in der Verwaltung sowie bei Trägern und Einrichtungen im Quartier und durch die Bereitstellung von Ressourcen für die Netzwerkarbeit erreicht werden. Das vierte Ziel, die Sicherung flexibel einsetzbarer Mittel für die Stadtteilarbeit, soll durch die Generierung von passgenauen EU–, Bundes– und Landesprogramme auf der einen und die Bereitstellung kommunaler Eigenmittel für die Stadtteilarbeit auf der anderen Seite gesichert werden. Die Sicherung der neu geschaffenen Projekte und Angebote als fünftes Ziel, soll bei baulichen Projekten durch die Zuweisung der Unterhaltungsarbeiten an kommunale Fachbereiche oder Dritte, durch die Unterstützung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Akteure sowie durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen erreicht werden.
Bis zum Ende des Förderprogramms “Sozialer Zusammenhalt” (ehemals “Soziale Stadt”) gilt es nun die Grundlage für die zur Zielerreichung definierten Maßnahmen zu legen bzw. sicherzustellen. Von zentraler Bedeutung ist hier die Inwertsetzung des Klosters, die in den kommenden Jahren in mehreren Bauabschnitten erfolgen soll und die mit Mitteln aus der Städtebauförderung gefördert wird.
Die Verstetigungsstrategie steht >hier< als Download zur Verfügung.