Neue Verkehrsschilder in Parallelweg und Albanstraße

Die Arbeiten zur Einrichtung einer Fahrradstraße durch Karthaus laufen bereits seit einigen Monaten. Im Rahmen der Ausweisung der Fahrradstraße, die in Konz am Hauptbahnhof beginnt und von dort über die Bahnhof- und Konstantinstraße weiter nach Karthaus durch den Parallelweg, die Alban- und Merzlicher Straße bis zum Moselufer führt, wurde bereits die Asphalt-Deckschicht im Bereich von Parallelweg und Albanstraße erneuert. Ende Oktober wurden nun auch die Verkehsschilder aufgestellt, die die genannten Straßen als Fahrradstraße ausweisen.

Für andere Verkehrsteilnehmer gilt damit: alle Fahrzeuge müssen das Tempolimit von maximal 30 km/h einhalten und gegebenenfalls langsamer fahren, um den Radverkehr nicht zu behindern. Radfahrer haben Vorrang! Andere Fahrzeuge müssen sich dem Radverkehr anpassen. Radfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren.

Eine weitere Veränderung: die Verkehrsführung im Parallelweg und der Albanstraße (bis zur Einmündung Hubertusstraße) wurde geändert. Der Bereich ist ab sofort als Einbahnstraße ausgewiesen, d.h. der Parallelweg ist nur noch über die Straße Am Tunnel für Fahrzeuge befahrbar. So soll erreicht werden, dass der “Durchgangsverkehr” künftig nicht mehr auf die Nebenstraßen ausweicht, sondern die Karthäuser Straße und die Brunostraße nutzt, und die Nebenstraßen entlang der Bahnstrecke somit für Radfahrer aber auch für Anlieger sicherer werden.