Straßensperrung in der Trierer Straße – Einfahrt B 51/Trierer Straße ab 23. Juli gesperrt

Die Versorgungsträger Stadtwerke Trier (Gas), Wasserwerke Konz und RWE (Strom) erneuern seit Herbst 2017 die Versorgungsleitungen auf einer Strecke von etwa 550 Metern in der Trierer Straße. Es werden die Hauptleitungen und mehrere Hausanschlüsse erneuert. Parallel dazu lässt die Stadt Konz auch die Maßnahmen zur Straßenraumgestaltung (Anlegen von Baumquartieren, barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen) umgesetzt, die durch Gelder im Rahmen des Städtebauförderprogramms “Soziale Stadt Konz-Karthaus” durch Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes gefördert werden.

Nachdem die Bauabnahme des Abschnittes 4.1, der sich von der Kreuzung Merzlicher Straße bis zum Haus Henkel + Bast (Trierer Straße 47) erstreckt, in dieser Woche erfolgte ist seit Mittwoch, 04. Juli die Trierer Straße von der Haus Nummer 47 (Haus Henkel + Bast) bis zur Einmündung Irminenstraße für den Gesamtverkehr gesperrt, um dort die erforderlichen Bauarbeiten durchzuführen. Der Gesamtverkehr (einschließlich Linienverkehr) wird über die bereits seit Herbst 2017 ausgewiesene Umleitungsstrecke geführt werden. Daher müssen in der Irminen-, Johannisstraße und Merzlicher Straße weiterhin Halteverbotsstrecken (von 07:00 bis 20:00) eingerichtet bleiben.
Details zur Beschilderung der Absperrungen und Umleitung im Bauabschnitt 4.2.2 können Sie dieser Karte entnehmen.

Ab Montag, 23. Juli muss auch der Kreuzungsbereich Trierer Straße/ Irminenstraße für den Gesamtverkehr gesperrt werden. Karthaus kann dann über die Einfahrt Trierer Straße der Bundesstraße B 51 nicht mehr angefahren werden! Die Umleitung erfolgt über die Bundesstraße B 51, Luxemburger Damm, Karthäuser Straße und Brunostraße bzw. über die Kreisstraße K 134/ Brücke am Bahnhof Karthaus und die Merzlicher Straße. Der Linienverkehr verkehrt während der Sperrung über die Kreisstraße K 134/ Brücke am Bahnhof Karthaus und die Merzlicher Straße. Die Regelhaltestelle „Trierer Straße“ kann für diesen Zeitraum nicht angefahren werden. Diese Verkehrsbeschränkung gilt bis Ende September 2018.
Details zur Beschilderung der Absperrungen und Umleitung im Bauabschnitt 4.2.3 können Sie dieser Karte entnehmen.

Anliegerverkehr ist während der Sperrungen bis zur Baustelle zugelassen. Der Anliegerverkehr und die Zufahrten zu den angrenzenden Wohngebäuden und Garagen werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten sichergestellt. Sofern einzelne Haushalte von den Müllfahrzeugen nicht angefahren werden können, werden die Müllbehälter von der bauausführenden Firma Elenz an eine geeignete Stelle transportiert.